Die vorgesehene Klasse für das Größtkorn der Gesteinskörnung ergibt sich aus der Überdeckung der Stahleinlagen, dem gegenseitigen Abstand der Stahleinlagen und der Bauteildicke bzw. Bauteilgeometrie nach ÖNORM B 1992-1-1. Das Größtkorn (GK) ist vom Planer festzulegen. Wird kein Größtkorn festgelegt, so gilt gemäß der ÖNORM B 4710-1 ein Größtkorn von 22 mm (GK 22).
Für den Beton ist das größtmögliche Größtkorn zu wählen.
Empfehlungen für das Größtkorn |
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GK8 | für dünnwandige Bauteile bis 8 cm |
GK16 | für Bauteile von 8-12 cm Dicke, bei mehrlagiger Bewehrung für Sichtbeton mit Überdeckung 2 cm |
GK22 | für Bauteile von 12-18 cm Dicke bei einlagiger Bewehrung, für Sichtbeton mit Überdeckung 3 cm |
GK32 | für alle Anwendungen mit größeren Abmessungen |